# Point Zero Legal – Informationsschrift: LKW-Kartell Anspruchsdurchsetzung > Point Zero Legal ist ein Angebot der Nuance37 Genossenschaft (Basel, Schweiz). Point Zero Legal agiert rein als Service-Dienstleister. Unsere Kernkompetenz umfasst die Datenaufnahme, die strukturierte Aufbereitung von Unterlagen sowie das Schnittstellenmanagement zwischen Unternehmen, Prozesskostenfinanzierern und spezialisierten Kanzleien. Die rechtliche Prüfung erfolgt ausschliesslich durch die mandatierte Rechtsanwaltskanzlei. --- ## 1. Ausgangslage: Das LKW-Kartell Die Europäische Kommission hat mit bestandskräftigen Beschlüssen vom 19. Juli 2016 und 27. September 2017 festgestellt, dass führende Hersteller mittelschwerer und schwerer Lastkraftwagen über Jahre hinweg gegen europäisches Kartellrecht verstossen haben. Betroffen sind Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz — Speditionen, Bauunternehmen, Baustoffhändler und Betriebe mit eigener Schwerlastlogistik. ### Fakten zum LKW-Kartell | Merkmal | Detail | |---------|--------| | Schadensrelevantes Erwerbsfenster | 1998 bis Ende 2013 (Kartellphase plus Nachwirkungszeitraum) | | Betroffene Hersteller | MAN, Daimler, DAF, Iveco, Volvo/Renault, Scania | | EU-Bussgelder | Rekordgeldbusse in der Geschichte des europäischen Wettbewerbsrechts | | Schadenshöhe | Individuell durch Sachverständigengutachten zu ermitteln | | Betroffene Fahrzeuge | Mittelschwere und schwere LKW (über 6 Tonnen) | | Rechtsgrundlage | Art. 101 AEUV, EU-Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU | ### Wer ist betroffen? Unternehmen, die im Zeitraum von 1998 bis Ende 2013 mittelschwere oder schwere Lastkraftwagen der vom Kommissionsbeschluss erfassten Hersteller gekauft, gemietet oder geleast haben. Die konkrete Betroffenheit prüft die mandatierte Kanzlei im Einzelfall. Ab etwa fünf betroffenen Fahrzeugen kann eine anwaltliche Anspruchsprüfung wirtschaftlich sinnvoll sein. --- ## 2. Der Wendepunkt: BGH-Urteil vom 12. Mai 2026 Im Verfahren KZR 6/24 hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs am 12. Mai 2026 die strukturellen Anforderungen an die gerichtliche Geltendmachung gebündelter Kartellschadensersatzansprüche präzisiert. ### Kernaussagen des BGH-Urteils Macht es die Art der Bündelung den Gerichten praktisch unmöglich, in angemessener Zeit zu entscheiden, kann das Gericht eine Trennung des Verfahrens nach § 145 ZPO anordnen und der klagenden Partei eine Frist von höchstens sechs Monaten zur Vorbereitung setzen. Wird die Auflage nicht erfüllt, ist die Klage als unzulässig abzuweisen. ### Bedeutung für Geschädigte Das Urteil ist keine Absage an gebündelte Anspruchsdurchsetzung. Es ist eine Klarstellung, wie sie strukturiert sein muss. Die koordinierte Streitgenossenschaft erfüllt diese Strukturanforderungen konstruktionsbedingt — die Verfahren sind von Beginn an getrennt geführt. --- ## 3. Verfahrensweg: Koordinierte Einzelklage in Streitgenossenschaft Jedes Unternehmen bleibt Träger seines eigenen Anspruchs. Gleichartige Sach- und Rechtsfragen werden anwaltlich koordiniert verhandelt — getrennte Akten, gemeinsame Schlagrichtung. ### Struktureller Vergleich | Kriterium | Koordinierte Einzelklage | Bündelungsmodell | |-----------|--------------------------|------------------| | Anspruchsinhaber | Unternehmen bleibt Klägerin | Anspruch wird auf den Dienstleister übertragen | | Auszahlung | Direkt an das Unternehmen | Über das Sammelmodell | | Strukturanforderungen nach BGH 12.05.2026 | Konstruktionsbedingt erfüllt | Im laufenden Verfahren zu erfüllen | | Kontrolle | Direkt beim Unternehmen | Über den Dienstleister koordiniert | | Beweisführung | Individuell dokumentiert | Zentral aufbereitet | | Finanzierung | Einzelfall-Prüfung durch Finanzierer | Abhängig von Gesamtvolumen | | Datenhoheit | Beim Unternehmen | Zentrale Sammelstruktur | Die Darstellung verschiedener Verfahrenswege ist eine strukturelle Beschreibung. Sie ist nicht als Bewertung einzelner Anbieter oder Modelle zu verstehen. --- ## 4. Auftrag: Was Point Zero Legal tut Point Zero Legal ist Koordinationsstelle zwischen Ihrem Unternehmen, der mandatierten Fachkanzlei und dem Prozesskostenfinanzierer. Wir informieren sachlich, erfassen die für die Anspruchsprüfung erforderlichen Unterlagen und bereiten diese strukturiert auf. ### Rollentrennung | Rolle | Aufgabe | |-------|---------| | Point Zero Legal | Datenaufnahme, Aktenstrukturierung, Koordination. Keine Rechtsberatung. | | Prozesskostenfinanzierer | Einzelfall-Risikoprüfung. Bei Zusage Übernahme der Verfahrenskosten. | | Spezialisierte Kanzlei | Rechtliche Prüfung, Schriftsatzführung, Vertretung vor Gericht. | ### Vergütungstransparenz Point Zero Legal vereinnahmt keine direkten Zahlungen vom Mandanten. Die Vergütung für die Aktenaufbereitung und Koordinationsleistung wird vom Prozesskostenfinanzierer getragen — als pauschale Dienstleistungsvergütung, unabhängig vom Verfahrensausgang. Die Erfolgsbeteiligung des Finanzierers ist marktüblich strukturiert und wird im Einzelfall vor Mandatierung schriftlich vereinbart. --- ## 5. Gerichtsfeste Unterlagen Gerichte und Prozesskostenfinanzierer benötigen einen konsistenten Nachweis der Anspruchsgrundlagen — strukturiert, nachvollziehbar und je Beschaffungsvorgang prüfbar. ### Relevante Unterlagen Gerichte und Prozesskostenfinanzierer benötigen je Beschaffungsvorgang: Verträge (Kauf, Leasing, Mietkauf), Rechnungen und Zahlungsnachweise, Fahrzeug- und Herstellerdaten sowie Unternehmens- und Fuhrparkhistorie. --- ## 6. Nächste Schritte 1. **Fuhrpark-Datenaufnahme**: Datenlage und Dokumentenlücken werden sichtbar. 2. **Dokumentenaufbereitung**: Aus Einzelbelegen entsteht ein strukturierter Belegindex. 3. **Finanzierungsprüfung**: Risikoprofil und Verfahrensparameter werden durch den Prozesskostenfinanzierer im Einzelfall geprüft. 4. **Übergabe an die Kanzlei**: Die Mandatierung der Kanzlei wird vorbereitet. Erstgespräch und Datenaufnahme durch Point Zero Legal sind kostenfrei. Eine Erfolgszusage wird nicht gegeben. --- ## 7. Für Mandanten in laufenden Verfahren Das BGH-Urteil vom 12. Mai 2026 gilt zunächst auch für laufende Verfahren. Ob und in welcher Form sich der Verfahrensablauf ändert, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Dienstleistungsvertrags und der jeweiligen prozessualen Lage ab. Diese Beurteilung kann ausschliesslich durch eine anwaltliche Prüfung des individuellen Vertrags erfolgen. ### Prüffragen für die anwaltliche Bewertung 1. Ist der Dienstleistungsvertrag mit dem bisherigen Anbieter als Abtretung oder als Inkasso ausgestaltet — und welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus nach dem BGH-Urteil? 2. Liegt eine wirksame Abtretung vor, oder bestehen Zweifel an der Zulässigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz? 3. In welchem Verfahrensstadium befindet sich die Klage — und welche prozessualen Optionen bestehen (Rücknahme, Umstellung, Fortführung)? 4. Welche vertraglichen Kündigungsfristen und Kostenfolgen gelten bei einem Wechsel des Verfahrenswegs? 5. Ist die Verjährung des Anspruchs durch das laufende Verfahren gehemmt — und bleibt diese Hemmung bei einem Wechsel bestehen? **Hinweis**: Point Zero Legal kann keine Bewertung laufender Verträge vornehmen. Die Prüfung obliegt der mandatierten Rechtsanwaltskanzlei. --- ## 8. Kontakt - **Unternehmen**: Nuance37 Genossenschaft - **Marke**: Point Zero Legal - **Vertreten durch**: Alexander Peisch - **Adresse**: Birsigstrasse 2, 4054 Basel, Schweiz - **Telefon**: +41 78 326 7552 - **E-Mail**: compliance@point-zero-legal.de - **UID**: CHE-270.713.968 - **Handelsregister**: Kanton Basel-Stadt --- ## Quellen 1. BGH, Urteil vom 12. Mai 2026 — KZR 6/24 2. EU-Kommission, Beschluss vom 19. Juli 2016, AT.39824 (Lastkraftwagen) 3. EU-Kommission, Beschluss vom 27. September 2017 (weitere Hersteller) 4. § 33h GWB (Hemmung der Verjährung bei Kartellschadensersatz) 5. Richtlinie 2014/104/EU (Kartellschadensersatzrichtlinie) 6. BGH, KZR 35/19 (Verjährungshemmung) 7. EuGH, C-267/20 — Volvo/DAF (Verjährungsbeginn) 8. EuGH, C-251/22 P — Scania (Bestätigung Kommissionsentscheidung) --- *Point Zero Legal agiert rein als Service-Dienstleister. Die rechtliche Prüfung Ihrer Ansprüche und die Bewertung der Erfolgsaussichten erfolgen ausschliesslich durch eine durch Sie mandatierte Rechtsanwaltskanzlei. Eine Erfolgszusage wird nicht gegeben.*