POINT ZERO LEGAL UNTERNEHMENSINFORMATION

Drei Prüfbereiche · klare Priorität

LKW-Kartell-Schadensersatz

LKW-Beschaffungen vom 01.01.2003 bis 31.12.2014: Entscheidend sind Fahrzeugdaten, Kauf- oder Leasingunterlagen und der bisherige Verfahrensstand. Schadensersatz und mögliche Zinsen werden je Fahrzeug geprüft.

Zweiter Schwerpunkt · LKW-Kartell

LKW-Beschaffungen 2003–2014: Unterlagen sichern, Möglichkeiten prüfen.

Im vorgestellten Modell werden Käufe, Leasing- und Finanzierungsgeschäfte vom 01.01.2003 bis 31.12.2014 betrachtet. Das behördlich festgestellte Kartell lief von Januar 1997 bis Januar 2011; 2012–2014 werden als mögliche Nachwirkungsjahre gesondert geprüft. Eine Aufnahme bestätigt noch keinen Anspruch.

  1. 01Welche LKW ab 6 Tonnen wurden von 2003 bis 2014 gekauft, geleast oder finanziert?
  2. 02Wurden Ansprüche bereits angemeldet?
  3. 03Bei welchem Anbieter oder welcher Kanzlei?
  4. 04Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

Bereits angemeldete oder laufende Fälle werden nicht pauschal bewertet. Entscheidend sind Vertragsmodell, Unterlagen und die Einschätzung der mandatierten Kanzlei.

Neue Rahmenbedingungen · 12. Mai 2026

BGH-Urteil KZR 6/24

Der Bundesgerichtshof hat die Grenzen des Sammelklage-Inkassos im LKW-Kartell präzisiert. Die gebündelte Geltendmachung wurde nicht pauschal verworfen. Gerichte können jedoch eine Vorbereitung der Verfahrenstrennung verlangen, wenn die gemeinsame Bearbeitung sehr unterschiedlicher Ansprüche einen wirksamen Rechtsschutz praktisch erschwert.

  • Verfahrensmodell und Prozessfinanzierungsvereinbarung können für die rechtliche Bewertung relevant sein.
  • Bei laufenden Sammelverfahren sollte der konkrete Aufbau des eigenen Falls nachvollziehbar sein.
  • Das Urteil betrifft vor allem die Verfahrensstruktur; die Auswirkungen auf einzelne Unternehmen prüft die mandatierte Kanzlei.
Artikel zum BGH-Urteil lesen↗

Was das LKW-Factsheet für Ihren Fuhrpark erklärt.

Fahrzeuge, Hersteller und Unterlagen

Betrachtet werden mittelschwere und schwere LKW ab 6 Tonnen von MAN, Mercedes-Benz/Daimler, DAF, Iveco, Volvo/Renault Trucks und Scania. Auch geleaste oder finanzierte Fahrzeuge und inzwischen verkaufte LKW können relevant sein. Ansprüche richten sich gegen Kartellbeteiligte, nicht gegen Händler, Werkstatt oder Leasinggeber.

Einzelklage oder kleine Streitgenossenschaft

Das Factsheet beschreibt ab 100 LKW eine Einzelklage und darunter eine kleine Streitgenossenschaft. In beiden Fällen bleibt jedes Unternehmen selbst Partei, mit einer Berechnung je Fahrzeug. Die Kanzlei prüft den passenden Verfahrensweg; die Fahrzeugzahl ist keine automatische Zusage für Aufnahme oder Finanzierung.

Orientierung aus bisherigen Verfahren – keine feste Quote

Das Factsheet nennt als historische Orientierungswerte 5 % für 2003–2011 und für die Nachjahre 3 % (2012), 2 % (2013) und 1 % (2014), jeweils bezogen auf einen vereinfachten Netto-Kaufpreis. Ein historischer Durchschnitt von etwa 10 % einschließlich Zinsen ist ebenfalls keine Zusage. Tatsächliche Kaufpreise, Verträge und rechtliche Voraussetzungen sind maßgeblich.

Orientierung aus bisherigen Verfahren – keine feste Quote
BeschaffungsjahrHistorischer Orientierungswert
2003–20115 %
20123 %
20132 %
20141 %

Die Beispiele rechnen vereinfacht mit 5 % einfachen Zinsen pro Jahr bis Ende 2026. Ob Zinsen geschuldet sind und ab wann, bestimmt die Kanzlei; weder der Satz noch die Laufzeit gelten automatisch für jeden Fall. Frühere Ergebnisse sind kein Indikator für künftige Ergebnisse.

35 % Erfolgsbeteiligung transparent abziehen

Für die folgenden Beispiele wird gemäß dem vorgestellten Finanzierungsmodell eine Erfolgsbeteiligung von 35 % vom Gesamtbetrag einschließlich Zinsen abgezogen. 65 % verbleiben rechnerisch vor Steuern und weiteren gegebenenfalls schriftlich vereinbarten Abzügen. Die verbindliche Berechnungsgrundlage und Kosten regelt der Finanzierungsvertrag. Die Maut-Prüfgebühr je Monat wird hier nicht auf LKW-Fälle übertragen.

Alte Unterlagen jetzt sichern

Bewahren Sie Fahrzeuglisten, Kauf- und Leasingverträge, Rechnungen, Fahrgestellnummern, Preise und Beschaffungsdaten auf. Daten können noch im Anlagenverzeichnis, bei Buchhaltung, Steuerberater oder Leasinggeber vorliegen. Vernichten Sie keine möglicherweise relevanten Belege vor der Prüfung.

Bereits angemeldete Ansprüche? Keine vorschnelle Entscheidung.

Legen Sie bestehende Verträge, Abtretungen, Fahrzeuglisten und den letzten Verfahrensstand vor. Ob ein Wechsel, eine Kündigung oder weitere Schritte möglich und sinnvoll sind, prüft die Kanzlei. Das BGH-Urteil vom 12.05.2026 verwirft gebündelte Geltendmachung nicht pauschal.

LKW-Rechenbeispiele mit Abzug der 35 % Erfolgsbeteiligung

Die Beispiele übernehmen die vereinfachten Annahmen aus dem Factsheet: 80.000 € Netto-Kaufpreis je LKW, jahrgangsabhängige Sätze und 5 % einfache Jahreszinsen bis Ende 2026. Es sind Rechenbeispiele, keine Prognose oder Anspruchszusage.

Ein LKW · Kauf 2004

80.000 € × 5 % = 4.000 € Schadensersatz. Vereinfacht 22 Jahre × 5 % auf 4.000 € ergeben 4.400 € Zinsen. Gesamt: 8.400 €; abzüglich 2.940 € Erfolgsbeteiligung bleiben rechnerisch 5.460 €.

Schadensersatz plus Zinsen · vor Beteiligung
8.400 €
35 % Erfolgsbeteiligung
− 2.940 €
Rechnerisch verbleibend · vor Steuern
5.460 €

Beispiel mit 50 LKW

Die im Factsheet verteilten Beschaffungen ergeben 176.000 € Schadensersatz und 161.200 € Zinsen. Von insgesamt 337.200 € werden 118.020 € Erfolgsbeteiligung abgezogen; rechnerisch verbleiben 219.180 €.

Schadensersatz plus Zinsen · vor Beteiligung
337.200 €
35 % Erfolgsbeteiligung
− 118.020 €
Rechnerisch verbleibend · vor Steuern
219.180 €

Beispiel mit 150 LKW

Die im Factsheet verteilten Beschaffungen ergeben 528.000 € Schadensersatz und 482.000 € Zinsen. Von insgesamt 1.010.000 € werden 353.500 € Erfolgsbeteiligung abgezogen; rechnerisch verbleiben 656.500 €.

Schadensersatz plus Zinsen · vor Beteiligung
1.010.000 €
35 % Erfolgsbeteiligung
− 353.500 €
Rechnerisch verbleibend · vor Steuern
656.500 €

Alle Beträge sind unverbindliche Beispiele. Beginn und Höhe von Zinsen, tatsächliche Kaufpreise und weitere Vertragsbedingungen werden individuell geprüft. Nicht enthalten sind Steuern und weitere gegebenenfalls vereinbarte Abzüge. Das tatsächliche Ergebnis kann abweichen oder ganz ausbleiben.

Ein klarer Arbeitsweg

Von der ersten Frage zur prüffähigen Akte.

01

Orientierung

Wir klären, welcher Prüfbereich zu Ihrer Ausgangslage passt und ob bereits Schritte unternommen wurden.

02

Unterlagen

Sie stellen vorhandene Abrechnungen, Verträge oder Datenexporte bereit. Fehlende Informationen werden transparent benannt.

03

Aufbereitung

Point Zero Legal ordnet die Daten, prüft die Vollständigkeit und bereitet den Sachverhalt strukturiert auf.

04

Fachprüfung

Nach der Erstaufnahme und Vollständigkeitsprüfung durch Point Zero Legal prüft Octagon Capital die Finanzierung. Die Kanzlei Martin Pfnür übernimmt nach Mandatierung und Finanzierungszusage die weiteren rechtlichen Schritte. Point Zero Legal erbringt keine Rechtsberatung.

Klare Rollen

Service, Recht und Finanzierung bleiben getrennt.

Point Zero Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung.

Team ↗
01

Point Zero Legal

Erstaufnahme, Zusammenstellung und Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen. Zusammenarbeit mit Octagon Capital, keine Rechtsberatung.

02

Octagon Capital

Finanzierungsprüfung und nach Zusage Übernahme der vertraglich gedeckten Verfahrenskosten und des Prozesskostenrisikos. Zusammenarbeit mit der Kanzlei Martin Pfnür.

03

Kanzlei Martin Pfnür

Rechtliche Prüfung, Berechnung und Verfolgung möglicher Ansprüche. Nach Mandatierung und Finanzierungszusage übernimmt die Kanzlei die weiteren rechtlichen Schritte.

Dokumentenbereich

Die Länderauswahl steuert die Sprache und den Link. Maut-Factsheet und LKW-Unterlagen betreffen Deutschland; aus der Auswahl eines anderen Landes folgt keine Aussage zur dortigen Rechtslage.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zu Maut, LKW-Kartell und Reifen.

Allgemeine Fragen

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Muss ich schon wissen, welches Thema relevant ist?

Nein. Eine ungeklärte Ausgangslage ist normal. Im Erstgespräch ordnen wir Maut, LKW-Verfahren und Reifenbeschaffungen voneinander getrennt ein.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Für Maut sind Monatsabrechnungen ab 2023 hilfreich. Beim LKW-Kartell sind Fahrzeug- und Verfahrensunterlagen relevant. Für Reifen genügen zunächst Rechnungen oder ein Buchhaltungsexport.

Was, wenn bereits Ansprüche angemeldet wurden?

Dann benötigen wir Anbieter, Vertragsmodell und aktuellen Verfahrensstand. Ob weiterer Handlungsbedarf besteht, kann nur nach Prüfung des Einzelfalls beurteilt werden.

Erhalte ich auf der Website eine rechtliche Einschätzung?

Nein. Die Website dient der Orientierung. Eine rechtliche Bewertung erfolgt ausschließlich durch entsprechend zugelassene Rechtsanwälte.

LKW-Kartell

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Beschaffungen 2003–2014, Verfahrenswege und Beispiele nach Erfolgsbeteiligung.

Welche LKW-Beschaffungen können grundsätzlich relevant sein?

Relevant sind mittelschwere und schwere LKW ab 6 t, die zwischen dem 01.01.2003 und dem 31.12.2014 gekauft, geleast oder finanziert wurden. Im Factsheet werden als beteiligte Hersteller MAN, Mercedes-Benz (Daimler), DAF, Iveco, Volvo/Renault Trucks und Scania genannt. Ob ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Fahrzeugen, Unterlagen und der rechtlichen Prüfung ab.

Muss ich die LKW heute noch besitzen?

Nein. Ein heutiger Besitz ist nicht erforderlich; maßgeblich ist, dass die Beschaffung in den relevanten Zeitraum fällt. Auch bereits verkaufte, zurückgegebene oder abgelöste Fahrzeuge können geprüft werden, wenn sich die Beschaffung ausreichend belegen lässt.

Welche Beschaffungsjahre werden aktuell betrachtet?

Die Erstaufnahme umfasst Beschaffungen vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2014. Die Jahre 2012–2014 werden als mögliche Nachwirkungsjahre gesondert geprüft. Die Aufnahme bestätigt noch keinen Anspruch oder eine Finanzierung.

Welche Fristen gelten für die Beschaffungsjahre?

Nach derzeitiger Einschätzung ist insbesondere der Jahrgang 2003 voraussichtlich bis zum 31.12.2026 prozessierbar; weitere Jahrgänge können mit dem Jahresende verjähren. Das ist keine pauschale Zusage: Die Kanzlei prüft Fristen, Hersteller, anwendbares Recht und bereits ergriffene Maßnahmen im Einzelfall.

Was kann die Verjährung hemmen?

Bereits erhobene Klagen, behördliche Verfahren oder andere verjährungshemmende Maßnahmen können die Fristberechnung verändern. Ob eine konkrete Maßnahme ausreicht und welche Folgen sie hat, lässt sich nur anhand Ihres Falls und der vorhandenen Nachweise beurteilen.

Welche Unterlagen sollte ich für die Prüfung zusammentragen?

Hilfreich sind Fahrzeuglisten, Rechnungen, Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsverträge, Preis- und Vertragsdaten sowie Angaben zu bereits angemeldeten Ansprüchen. Die Unterlagen können auch beim Steuerberater, in der Buchhaltung, im Anlagenverzeichnis oder beim Leasinggeber liegen.

Wie wird der mögliche Schaden berechnet?

Die Berechnung erfolgt individuell je Fahrzeug, Kaufjahr, Netto-Kaufpreis und Vertragsart. Als historische Orientierung nennt das Factsheet 5 % für 2003–2011, 3 % für 2012, 2 % für 2013 und 1 % für 2014; daraus folgt keine zugesagte Quote.

Wie werden Zinsen in den Beispielen berücksichtigt?

Die Beispiele rechnen vereinfacht mit 5 % Zinsen pro Jahr ab dem Kaufjahr bis Ende 2026. Das ist eine vereinfachte Annahme; Beginn, Höhe und tatsächlicher Zinslauf prüft die Kanzlei anhand der konkreten Umstände.

Was bleibt von 8.400 € aus dem Beispielkauf von 2004 nach der Erfolgsbeteiligung?

Bei einem beispielhaften Netto-Kaufpreis von 80.000 € ergeben 4.000 € Schadensersatz plus 4.400 € vereinfachte Zinsen insgesamt 8.400 € vor Erfolgsbeteiligung. Bei 35 % Erfolgsbeteiligung auf diesen Gesamtbetrag verbleiben rechnerisch 5.460 €; das Beispiel ist keine Anspruchs- oder Ergebnisszusage.

Wie sind die Beispiele für 50 und 150 LKW nach 35 % Erfolgsbeteiligung zu verstehen?

Das Factsheet nennt für 50 LKW rund 337.200 € und für 150 LKW rund 1.010.000 €, jeweils vor Erfolgsbeteiligung und auf vereinfachten Annahmen beruhend. Nach 35 % auf den jeweiligen Gesamtbetrag ergeben sich rechnerisch rund 219.180 € beziehungsweise 656.500 €; tatsächliche Beträge können abweichen oder ausbleiben.

Welche Kosten und Beteiligung gelten?

Für die dargestellten Beispiele wird eine Erfolgsbeteiligung von 35 % auf den Gesamtbetrag einschließlich Zinsen abgezogen. Berechnungsgrundlage, Kostendeckung und mögliche weitere Abzüge werden vorab schriftlich im Finanzierungsvertrag vereinbart. Die Maut-Prüfgebühr je Monat wird nicht ohne Vereinbarung auf LKW-Fälle übertragen; es gilt der konkrete Vertrag.

Wie wird das Verfahren nach der Anzahl der LKW eingeordnet?

Ab 100 LKW ist grundsätzlich eine Einzelklage vorgesehen. Unter 100 LKW kommt eine kleine Streitgenossenschaft in Betracht, wobei jedes Unternehmen Partei bleibt; eine Zusage für die Aufnahme oder den Erfolg gibt es nicht.

Was bedeutet das BGH-Urteil für bereits angemeldete Fälle?

Der BGH hat die gebündelte Geltendmachung im LKW-Kartell nicht pauschal verworfen, aber Grenzen für Sammelklage-Inkasso und die Vorbereitung einer Verfahrenstrennung aufgezeigt. Bereits vorangemeldete oder laufende Fälle sollten deshalb anhand von Vertrag, Verfahrensstand und Unterlagen individuell geprüft werden; kündigen Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung.

Wer macht was und gegen wen richtet sich ein möglicher Anspruch?

Point Zero Legal arbeitet bei der Erstaufnahme und Unterlagenaufbereitung mit Octagon Capital; Octagon Capital arbeitet mit der Kanzlei Martin Pfnür. Zwischen Point Zero Legal und der Kanzlei Martin Pfnür besteht keine vertragliche Kooperation, und Point Zero Legal erbringt keine Rechtsberatung. Mögliche Ansprüche richten sich gegen Kartellbeteiligte, nicht gegen Händler, Werkstatt oder Leasinggeber.

Nächster Schritt

Ihre Ausgangslage in Ruhe besprechen.

Im Erstgespräch klären wir, welches Thema relevant sein kann, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und wie ein sinnvoller nächster Schritt aussehen könnte.

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